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2024 gibt es keinen Kinderreisepass mehr

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Ab dem 01.01.2024 kann für minderjährige Kinder nur noch

ein elektronischer Personalausweis (22,80 Euro) oder

ein elektronischer Reisepass (37,50 Euro) beantragt werden.

Die Gültigkeit für beide Dokumentenarten beträgt 6 Jahre.

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen nötig:

  • Geburtsurkunde des Kindes mit aktueller Namensführung
  • Eine Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile bzw. der Nachweis über die alleinige Sorge
  • Personalausweis-/Passkopie der gesetzlichen Vertreter
  • Ein aktuelles, biometrisches Foto vom Kind
  • Augenfarbe und Körpergröße des Kindes
  • Den alten Kinderreisepass/Personalausweis/Reisepass (wenn vorhanden)
  • Das Kind und mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil müssen persönlich anwesend sein

Für die Bearbeitungszeit planen Sie bitte 4 – 6 Wochen ein.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind noch bis zum Ablauf gültig.

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