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Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hetlingen

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  • Hetlingen

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen über die I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hetlingen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 170, 249) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.06.2023 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Hetlingen erlassen.

Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage:

 

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