Entgeltordnung Dörpshus Holm
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Holm über die Entgeltordnung Dörpshus Holm
Nachstehend finden Sie die Entgeltordnung für die Überlassung und Benutzung von Räumlichkeiten für das Dörpshus Holm mit der Gültigkeit ab 01.01.2024.