2. Nachtragsatzung zur Satzung der Gemeinde Moorrege über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Moorrege über die 2. Nachtragsatzung zur Satzung der Gemeinde Moorrege über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
Aufgrund der §§ 4, 24 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern, der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwillige Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (EntschVOfF) und der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerweh-ren und der Pflichtfeuerwehren (EntschRichtl-fF) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 18.03.2024 folgende 2. Nachtragsatzung zur Entschädigungssatzung erlassen: