Haushaltssatzung der Gemeinde Holm für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.03.2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen.
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: