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Hebesatzsatzung der Gemeinde Moorrege für 2024

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Moorrege

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Moorrege über die Satzung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Moorrege (Hebesatzsatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57) in der jeweils geltenden Fassung, des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (BGBL. I, S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I, S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16.10.2022 (BGBl. I S. 2294) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Moorrege am 12.12.2023 folgende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Moorrege erlassen:
 

Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage:

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