Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Appen
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Appen über die Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Appen
Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung) und der Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Appen vom 12.12.2023 folgende Entschädigungssatzung erlassen.
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: