1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Holm für das Haushaltsjahr 2022
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Holm über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Holm für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2022 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Die vollständige Bekanntmachung können Sie der Anlage entnehmen: