Abwasserbeseitigung - 1. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Holm (Beitrags- und Gebührensatzung)
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Holm über die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Holm (Beitrags- und Gebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, §§ 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) sowie §§ 1, 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15. Dezember 2022 folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Holm (Beitrags- und Gebührensatzung):
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der folgenden Anlage: