3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Hetlingen über die Benutzung der Betreuungsklasse und die Erhebung von Benutzungsgebühren
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen über den 3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Hetlingen über die Benutzung der Betreuungsklasse und die Erhebung von Benutzungsgebühren
Die Gemeindevertretung Hetlingen hat auf der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2023 den 3. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Hetlingen über die Benutzung der Betreuungsklasse und die Erhebung von Benutzungsgebühren erlassen.
Der 3. Nachtrag wird bekanntgemacht und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: