5. Nachtrag zur Gebührensatzung für das Bürgerhaus der Gemeinde Appen

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Appen über den 5. Nachtrag zur Gebührensatzung für das Bürgerhaus der Gemeinde Appen
Die Gemeindevertretung Appen hat auf der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2023 die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bürgerhaus erlassen. Die 5. Nachtragssatzung wird bekanntgemacht und tritt am 01.01.2024 Kraft.
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: