Fortschreibung/Überprüfung der Lärmaktionspläne der Gemeinden Appen, Groß Nordende, Heist, Holm und Moorrege
Fortschreibung/Überprüfung der Lärmaktionspläne der Gemeinden Appen, Groß Nordende, Heist, Holm und Moorrege
Mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und ihnen entgegen zu wirken.
Wesentliche Ziele der Umgebungslärmrichtlinie sind:
- Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten
- Bewertung dieser Lärmkarten
- Erstellung eines Lärmaktionsplanes mit konkreten Maßnahmen zur Lärmreduzierung
Dabei sind die Aufgaben der Gemeinde die Bewertung der Situation vor Ort, die Identifizierung des Handlungsbedarfs und die Erarbeitung von Gegenmaßnahmen. Lärmaktionspläne sind aufgrund des Lärmschutzes aufzustellen. Hierzu gehören der Gesundheitsschutz und Vorsorge, das individuelle Wohlbefinden, Erhalt/Steigerung der Wohnqualität und damit auch des Immobilienwerts, Förderung der Aufenthaltsqualität im Freien und damit ebenfalls der Wohnqualität, insbesondere aber auch der touristischen Attraktivität und der Naherholung und den Schutz ruhiger Gebiete (z. B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naherholungsgebiete).
Als Umgebungslärm werden gemäß § 47 b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien bezeichnet, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Nicht dazu zählt Lärm, der von der davon betroffenen Person selbst oder durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen verursacht werden sowie Nachbarschafts- oder Freizeitlärm.
Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind in Schleswig-Holstein die Gemeinden. Die Gemeinde ist gemäß § 47 e des BImSchG verpflichtet, die strategischen Lärmkarten auszuwerten und den Lärmaktionsplan zu erstellen.
Lärmaktionspläne werden alle fünf Jahre oder bei bedeutsamen Entwicklungen der Lärmsituation überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Über diese Überprüfung/Fortschreibung ist der EU Bericht zu erstatten.
Die Lärmaktionspläne der Gemeinden Appen, Groß Nordende, Heist, Holm und Moorrege wurden im Jahr 2018 aufgestellt und sind nunmehr bis zum 18.07.2024 zu überprüfen und fortzuschreiben. Bis dahin muss auch die Berichterstattung an die EU erfolgen.
Ein wichtiger Bestandteil der Überprüfung der Lärmaktionspläne ist die Beteiligung der Öffentlichkeit (alle in den Gemeinden lebenden und betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner) und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange (z. B. Vereine, Naturschutzbund), um möglichst viele Aspekte aufzugreifen und Maßnahmen zu bestimmen. Die Gemeinden werden diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten umsetzen und mit zuständigen Fachbehörden abstimmen.
Nach erster Beratung und Beschlussfassung über die Überprüfung der Lärmaktionspläne in den politischen Gremien erhalten Betroffene die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die Gemeinde wird alle eingegangenen Stellungnahmen auswerten und in die weitere Lärmaktionsplanung im Rahmen ihrer Möglichkeiten aufnehmen.
Die Auslegungsfristen der Unterlagen werden rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht.
Die Lärmaktionspläne der genannten Gemeinden finden Sie hier:
Lärmaktionsplan Gemeinde Appen
Lärmaktionsplan Gemeinde Groß Nordende
Lärmaktionsplan Gemeinde Heist
Lärmaktionsplan Gemeinde Moorrege
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/laermschutz/laermsh/umgebungslaerm.html