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Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes – Fortschreibung 2023/2024 gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz

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Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heist über die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes – Fortschreibung 2023/2024 gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz

Lesen Sie hier die Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heist über die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplanes – Fortschreibung 2023/2024 gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023/2024.

Zudem finden Sie hier auch die aktuelle Fassung des Lärmaktionsplanes aus 2018.

 

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