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Baugebiet "Baumschulring" - B-Plan Nr. 22

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heidgraben über die Planunterlagen der Gemeinde Heidgraben für den B-Plan Nr. 22

Ab dem 01. November 2022 können Bauanträge beim Kreis Pinneberg eingereicht werden.

Stand 20.07.2022: Für die Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 22 haben sich in der Ausführungsplanung Änderungen ergeben. Die lfd. Nr. 9 - Lageplan Straßenbau - und lfd Nr. 11 - Lageplan Versorgung - wurden entsprechend aktualisiert.

Der Bekanntmachung können Sie die folgenden pdf-Unterlagen entnehmen:

1. B-Plan Nr. 22

2. B-Plan Nr. 22 / Bekanntmachung Satzungsbeschluss

3. B-Plan Nr. 22 / Satzungsbeschluss Planzeichnung

4. B-Plan Nr. 22 / Satzungsbeschluss Begründung

5. B-Plan Nr. 22 / Planzeichnung mitsamt Athentizitätsnachweis

6. B-Plan Nr. 22 / Bodengutachten

7. A02-B01 Übersichtslageplan

8. A06-B01A Ausbauquerschnitte

9. Lageplan-Straßenbau

10. Lageplan Entwässerung - befindet sich in Bearbeitung

11. Lageplan-Versorgung

12. A09-B02 Versorgungsquerschnitte

13. Anlage 3-B5 Wasserwirtschaftliches Konzept

14. Teilungsvorschlag

15. Höhenfestpunkt

16. Anlage A08-B03: Längsschnitt Graben - West

17. Anlage A08-B04: Längsschnitt Graben - Mitte

18. Anlage A08-B05: Längsschnitt Graben - Ost

19. Deckenhöhenplan 1 - befindet sich in Bearbeitung

20. Deckenhöhenplan 2 - befindet sich in Bearbeitung

 

Die Hausnummer bzw. die Hausnummern für Ihr Bauvorhaben erhalten Sie nach vorliegender Baugenehmigung durch die Amtsverwaltung. Die Amtsverwaltung erhält von der Baugenehmigungsbehörde eine Durchschrift der Genehmigung. Die Versorger und die weiteren zuständigen Behörden erhalten einen separaten Hausnummernplan. Für Ihren Bauantrag benötigen Sie keine Hausnummer, hierbei ist die Flurstücknummer sowie die Flur ausreichend. Gerne ergänzen Sie ebenfalls den Straßennamen: Baumschulring.

 

 

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