Baugebiet "Baumschulring" - B-Plan Nr. 22

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heidgraben über die Planunterlagen der Gemeinde Heidgraben für den B-Plan Nr. 22
Ab dem 01. November 2022 können Bauanträge beim Kreis Pinneberg eingereicht werden.
Stand 20.07.2022: Für die Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 22 haben sich in der Ausführungsplanung Änderungen ergeben. Die lfd. Nr. 9 - Lageplan Straßenbau - und lfd Nr. 11 - Lageplan Versorgung - wurden entsprechend aktualisiert.
Der Bekanntmachung können Sie die folgenden pdf-Unterlagen entnehmen:
1. B-Plan Nr. 22 / Bekanntmachung Satzungsbeschluss
2. B-Plan Nr. 22 / Satzungsbeschluss Planzeichnung
3. B-Plan Nr. 22 / Satzungbeschluss Begründung
4. B-Plan Nr. 22 / Planzeichnung mitsamt Authentizitätsnachweis
5. B-Plan Nr. 22 / Bodengutachten
7. A06-B01A Ausbauquerschnitte
9. Lageplan Entwässerung - befindet sich in Bearbeitung
11. A09-B02 Versorgungsquerschnitte
12. Anlage 3-B5 Wasserwirtschaftliches Konzept
14. Höhenfestpunkt
15. Anlage A08-B03: Längsschnitt Graben - West
16. Anlage A08-B04: Längsschnitt Graben - Mitte
17. Anlage A08-B05: Längsschnitt Graben - Ost
18. Deckenhöhenplan 1 - befindet sich in Bearbeitung
19. Deckenhöhenplan 2 - befindet sich in Bearbeitung
20. Infoschreiben zum Endausbau der Erschließungsstraße
21. Höhendokumentation Baumschulring West
Die Hausnummer bzw. die Hausnummern für Ihr Bauvorhaben erhalten Sie nach vorliegender Baugenehmigung durch die Amtsverwaltung. Die Amtsverwaltung erhält von der Baugenehmigungsbehörde eine Durchschrift der Genehmigung. Die Versorger und die weiteren zuständigen Behörden erhalten einen separaten Hausnummernplan. Für Ihren Bauantrag benötigen Sie keine Hausnummer, hierbei ist die Flurstücknummer sowie die Flur ausreichend. Gerne ergänzen Sie ebenfalls den Straßennamen: Baumschulring.