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Das Wappen Hetlingens

Vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein wurde am 11. Januar 1982 nach § 12 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein das Hetlinger Wappen mit dieser Wappenbeschreibung genehmigt:

"Über erhöhtem blauen Wellenschildfuß, darin nebeneinander drei schräglinks gestellte, wachsende silberne Schachblumen mit rotsilbern geschachter Blüte, in Silber zwei grüne Kopfweiden nebeneinander."

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