Das Wappen Hetlingens
Vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein wurde am 11. Januar 1982 nach § 12 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein das Hetlinger Wappen mit dieser Wappenbeschreibung genehmigt:
"Über erhöhtem blauen Wellenschildfuß, darin nebeneinander drei schräglinks gestellte, wachsende silberne Schachblumen mit rotsilbern geschachter Blüte, in Silber zwei grüne Kopfweiden nebeneinander."