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Bekanntmachung zur Auftragsvergabe der Geschäftsstellentätigkeit (Regionalmanagement) für die LAG AktivRegion Pinneberger Marsch und Geest e. V. von 2023-2029

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Auftragsvergabe
  • Amt

Der Auftrag für dieGeschäftsstellentätigkeit der LAG AktivRegion Pinneberger Marsch und Geest e. V. wurde an das Büro RegionNord aus Itzehoe erteilt.

Die AktivRegion ist eine rechtsfähige Organisation und repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen Sektoren der Region, Z. B. Kommunen, Wirtschaft, Soziales, Kultur und Umwelt.

Von der Geschäftsstelle wird erwartet, dass sie alle relevanten Akteure einbindet, die AktivRegion und den Vorstand betreut, die erforderlichen Abstimmungen mit dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) und dem Ministerium der Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vornimmt und Projektträger berät sowie Projekte entwickelt. Der Leistungszeitraum entspricht dem Bewilligungszeitraum gemäß Zuwendungsbescheid vom LLnL (01.04.2023 bis 31.03.2029).

Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die LAG bei der Umsetzung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dazu sind unter anderem folgende Leistungen zu erbringen:

a.            Zuarbeit zu den Gremien des Vereins

b.            Operative Umsetzung, Steuerung und Weiterentwicklung der integrierten Entwicklungsstrategie

c.            Inhaltliche und sektorübergreifende Koordinierung von Projekten, Vorbereitung von Entscheidungen des Vereins/der LAG

d.            Berücksichtigung übergeordneter Planungen von Keis und Land sowie der Ziele der Programmplanungen

e.            Beratung und Betreuung der Antragstellenden

f.             Schnittstelle zum zuständigen Landesamt (LLnL) und Ministerium

g.            Unterstützung bei der Berichterstattung gegenüber den Gremien des Vereins, dem LLnL, dem zuständigen Ministerium und der Kommission

h.            Presse- und Öffentlichkeitsarbeit inklusive der Einhaltung der Publizitätsvorschriften

i.             Unterstützung bei der Beteiligung an dem schleswig-holsteinischen Regionen-Netzwerk sowie an nationalen und europäischen Netzwerken

j.             Selbstevaluierung und Zuarbeit für ein Monitoring und eine Programmevaluierung

k.            Schriftführung bei den Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung

l.             Durchführung der Sensibilisierungsmaßnahmen und der Öffentlichkeitsmaßnahmen zur Umsetzung der Strategie

m.          Vorbereitungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Kofinanzierung des Vereins (Erstellung von Zahlungsaufforderungen) sowie Liquiditätsplanung. Enge Abstimmung mit der Führung der Vereinskasse. Hinweis: Die Führung der Vereinskasse liegt beim Amt Geest und Marsch Südholstein.

Für die Qualifizierung der LAG-Akteure und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit ist ein jährliches Budget zu kalkulieren.

Die Geschäftsstelle ist für die verwaltungsmäßige Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsablauf verantwortlich. Der Vorstand kann der Geschäftsstelle durch Beschluss Aufgaben übertragen und diese auch wieder entziehen. Die Gesamtverantwortung hinsichtlich der Führung der Geschäfte verbleibt beim Vorstand. Die Geschäftsstelle hat den Vorstand laufend zu unterrichten.

Die Geschäftsstelle ist insbesondere auch für die Koordinierung der der zu fördernden Projekte und die Beratung der Projektträger*innen zuständig.

Die Geschäftsstelle nimmt mit beratender Funktion an der Mitgliederversammlung und an den Sitzungen des Vorstandes teil.

 

Weitere Informationen sind auf der EU-Ausschreibungsplattform unter https://ted.europa.eu verfügbar.

 

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.