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1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nordende

Amtliche Bekanntmachung
Groß Nordende

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Groß Nordende über die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nordende

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 170, 249) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.11.2024 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Groß Nordende erlassen: