1 Änderung der Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde Holm
1. Anderung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) Vorkaufsrechtsatzung Gemeinde Holm
Bekanntmachung
des Amtes Geest und Marsch Südholstein
für die Gemeinde Holm
Satzungsbeschluss über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) – Vorkaufsrechtssatzung Gemeinde Holm
Die Gemeindevertretung Holm hat in Ihrer Sitzung am 17.03.2025 die 1.Änderung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorkaufsrechtssatzung Gemeinde Holm 1.Änderung beschlossen. Diese wird hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung der Gemeinde Holm über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diese Bekanntmachung kann zusätzlich ab dem 01.04.2025 auf der Homepage des Amtes Geest und Marsch Südholstein unter www.amt-geest-und-marsch-suedholstein.de abgerufen werden.
Heist, 01.04.2025
Amt Geest und Marsch Südholstein
Der Amtsdirektor
gez. Wulff