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1 Änderung der Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde Holm

Amtliche Bekanntmachung
Holm

1. Anderung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) Vorkaufsrechtsatzung Gemeinde Holm

Bekanntmachung

des Amtes Geest und Marsch Südholstein

für die Gemeinde Holm
 

Satzungsbeschluss über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) – Vorkaufsrechtssatzung Gemeinde Holm

Die Gemeindevertretung Holm hat in Ihrer Sitzung am 17.03.2025 die 1.Änderung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorkaufsrechtssatzung Gemeinde Holm 1.Änderung beschlossen. Diese wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung der Gemeinde Holm über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Diese Bekanntmachung kann zusätzlich ab dem 01.04.2025 auf der Homepage des Amtes Geest und Marsch Südholstein unter www.amt-geest-und-marsch-suedholstein.de abgerufen werden.

Heist, 01.04.2025

Amt Geest und Marsch Südholstein

Der Amtsdirektor

gez. Wulff