1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Groß Nordende
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Groß Nordende über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29. September 2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: