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Amt Geest und Marsch Südholstein

1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Groß Nordende

Amtliche Bekanntmachung
Groß Nordende

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Groß Nordende über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29. September 2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: