1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Hetlingen
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.10.2026 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: