1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Moorrege
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Moorrege über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.09.2026 - und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: