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Amt Geest und Marsch Südholstein

1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 der Gemeinde Moorrege

Amtliche Bekanntmachung
Moorrege

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Moorrege über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.09.2026 - und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: