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Amt Geest und Marsch Südholstein

1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 Gemeinde Neuendeich

Amtliche Bekanntmachung
Neuendeich

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Neuendeich über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.10.2026 - und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: