1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 Gemeinde Neuendeich
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Neuendeich über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.10.2026 - und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: