1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Appen für das Haushaltsjahr 2025
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Appen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Appen für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.09.2025 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: