1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heidgraben für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.10.2025 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: