1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hetlingen für das Haushaltsjahr 2025
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hetlingen für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.10.2025 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: