2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Haselau
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Haselau über die 2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Haselau
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 404) in Verbindung mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern in der jeweils zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 03.12.24 folgende 2. Nachtragsatzung zur Entschädigungssatzung erlassen: