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2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Holm

Amtliche Bekanntmachung
Holm

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Holm über die 2. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Holm

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 404)  in Verbindung mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern in der jeweils zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 05.12.24 folgende 2. Nachtragsatzung zur Entschädigungssatzung erlassen: