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2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heist

Amtliche Bekanntmachung
Heist

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heist über die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heist

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 404) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2024 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgende 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Heist erlassen: