2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heist
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heist über die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heist
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 404) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2024 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Pinneberg folgende 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Heist erlassen: