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Bekanntmachung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle Heist

Amtliche Bekanntmachung
Heist

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein über die Entgeltordnung der Gemeinde Heist für die Benutzung der Sporthalle

Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 18 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.05.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 404) und der §§ 1 Absatz 2, 2 Absatz 1 und 6 Absatz 1 des Kommunalabgabegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H., S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Heist vom 09.12.2024 folgende Entgeltordnung erlassen:

Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage:

Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle Heist