Bekanntmachung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle Heist
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein über die Entgeltordnung der Gemeinde Heist für die Benutzung der Sporthalle
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 18 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.05.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 404) und der §§ 1 Absatz 2, 2 Absatz 1 und 6 Absatz 1 des Kommunalabgabegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H., S. 564) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Heist vom 09.12.2024 folgende Entgeltordnung erlassen:
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: