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Satzungsbeschluss Vorkaufsrechtssatzung

Aktuelle Meldung
Amtliche Bekanntmachung
Hetlingen

Bekanntmachung Satzungsbeschluss über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorkaufsrechtssatzung Gemeinde Hetlingen

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen

Die Gemeindevertretung Hetlingen hat in ihrer Sitzung am 21.09.2022 die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorkaufsrechtssatzung Gemeinde Hetlingen beschlossen. Diese wird hiermit bekannt gemacht.

Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: