Bekanntmachung für die Gemeinde Hetlingen über die 5. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Hetlingen über die Benutzung der Betreuungsklasse und die Erhebung von Benutzungsgebühren
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 18 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 Absatz 2, 2 Absatz 1 und 6 Absatz 1 des Kommunalabgabegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in den z. Zt. geltenden Fassungen wird auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 11.12.2024 folgender 5. Nachtrag für den § 8 Absätze 1 - erlassen:
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: