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Energietransportleitung ETL 180 Brunsbüttel - Hetlingen: Duldung der Durchführung verschiedener Vorarbeiten und Hilfsmaßnahmen

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Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gem. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau und den Betrieb einer Energietransportleitung ETL 180 Brunsbüttel - Hetlingen zum Transport und zur Einspeisung von Erdgas in das Fernleitungsnetz

Planfeststellungsverfahren gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Neubau und den Betrieb einer Energietransportleitung ETL 180 Brunsbüttel - Hetlingen zum Transport und zur Einspeisung von Erdgas in das Fernleitungsnetz, 1. Bauabschnitt

Hier: Duldung der Durchführung verschiedener Vorarbeiten und Hilfsmaßnahmen
in den Gemeinden Büttel, Sankt Margarethen, Landscheide, Nortorf, Dammfleth, Beidenfleth, Hodorf, Bahrenfleth, Neuenbrook, Krempe, Grevenkop, Süderau, Sommerland, Horst (Holstein), Kiebitzreihe, Altenmoor, Raa-Besenbek, Seester, Groß Nordende, Uetersen, Neuendeich, Moorrege, Haselau, Haseldorf, Hetlingen, Heist, Elmshorn, Brunsbüttel

Duldungsanordnung gem. § 44 Abs. 2 S. 2 EnWG

Im o. g. Verfahren wird auf Antrag der Vorhabenträgerin, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, angeordnet, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigten der bei den jeweiligen Arbeiten genannten Flurstücke die Vornahme der folgenden Arbeiten zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung durch die Antragstellerin oder von ihr beauftragte Unternehmen zu dulden haben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Anlagen: