Richtlinie zur Nutzung von Gebäuden, Räumen und Grundstücken - Gemeinde Heidgraben
Bekanntmachung über die Richtlinie zur Nutzung von Gebäuden, Räumen und Grundstücken, die sich im Eigentum der Gemeinde Heidgraben befinden
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Heidgraben
Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 18 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.05.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 404) und der §§ 1 Absatz 2, 2 Absatz 1 und 6 Absatz 1 des Kommunalabgabegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H., S. 564) wird auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 19.03.2025 folgende Richtlinie:
Richtlinie zur Nutzung von Gebäuden, Räumen und Grundstücken, die sich im Eigentum der Gemeinde Heidgraben befinden,
bekannt gegeben.
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage: