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Bekanntmachung über die Satzung der Gemeinde Appen über die Benutzung der Betreuungsschule und die Erhebung von Benutzungsgebühren

Amtliche Bekanntmachung
Appen

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein über die Satzung der Gemeinde Appen über die Benutzung der Betreuungsschule und die Erhebung von Benutzungsgebühren

Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 18 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. 2003, S 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.05.2024 (GVOBI. Schl.-H. S. 404) und der §§ 1 Absatz 2, 2 Absatz 1 und 6 Absatz 1 des Kommunalabgabegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBI. Schl.-H. 2005, S. 27) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.05.2022 (GVOBI. Schl.-H., S. 564) wird auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung Appen vom 25. Juni2025 folgende Satzung erlassen,

Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte der Anlage:

Bekanntmachung

Satzung