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Betreuungsklasse - 4. Nachtrag zur Satzung Gemeinde Hetlingen über die Benutzung der Betreuungsklasse und die Erhebung von Benutzungsgebühren

Amtliche Bekanntmachung
Hetlingen

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Hetlingen

Auf der Homepage des Amtes Geest und Marsch Südholstein (www.amt-gums.de) ist ab dem 22.03.2024 folgende öffentliche Bekanntmachung abrufbar:

4. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Hetlingen über die Benutzung der Betreuungsklasse und die Erhebung von Benutzungsgebühren

Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem Sie im Internet verfügbar ist.

Amt Geest und Marsch Südholstein

Der Amtsdirektor

gez. Wulff