Haushaltssatzung der Gemeinde Holm für das Haushaltsjahr 2026
Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Holm über die Haushaltssatzung der Gemeinde Holm für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2025 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: