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Haushaltssatzung der Gemeinde Holm für das Haushaltsjahr 2026

Amtliche Bekanntmachung
Holm

Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein für die Gemeinde Holm über die Haushaltssatzung der Gemeinde Holm für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2025 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: