Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen dem Amt GuMS und der Stadt Tornesch vom 14.01.2026
Das Amt Geest und Marsch Südholstein und die Stadt Tornesch haben einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten geschlossen.
Das Amt GuMS und die Stadt Tornesch streben eine enge interkommunale Zusammenarbeit mit dem Ziel der Verwaltungsverschlankung und der wirtschaftlichen sowie ortsnahen Aufgabenerfüllung an. Das Amt und die Stadt sind angehalten, in allen Bereichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu suchen, um kostengünstige, effektive und bürgernahe Verwaltungsdienstleistungen für die Region anzubieten. Zu Beginn wird die Wohngeldsachbearbeitung des Amtes GuMS mit Wirkung vom 01.02.2026 auf die Stadt Tornesch übertragen werden.