Jagdgenossenschaft Hetlingen
Die Jagdgenossenschaft führt den Namen „Jagdgenossenschaft Hetlingen“. Sie hat ihren Sitz in Hetlingen und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden bejagbaren Grundstücke (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen). Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und im Zusammenhang eine bestimmte, vom Landesrecht abhängige Mindestfläche umfassen. Bejagbare Flächen sind im Jagdkataster verzeichnet.
Die Jagdgenossenschaft hat die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Mitglieder zu verwalten und zu nutzen. Sie hat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Jagdpachtverträge für den Ersatz der den Mitgliedern entstehenden Wildschäden zu sorgen.
Bekanntmachung / Einladung zur Jagdgenossenschafts-Versammlung Hetlingen
am Donnerstag, den 09. Dezember 2021, um 19:00 Uhr,
im Feuerwehrgerätehaus Hetlingen, Raum Giesensand (1.Etage), Hauptstraße 63.
Bedingung für die Teilnahme ist die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Der Nachweis ist beim Einlass unaufgefordert vorzuweisen. Wir bitten um Ihr Verständnis.